Von der Schweigepflicht über die Dokumentations- und Sorgfaltspflicht bis hin zu wichtigen Verboten
– hier erfahren Sie, was Therapeuten dürfen und was nicht.
Als Therapeut unterliege ich der Schweigepflicht.
Alles was mir vom Klienten erzählt wird, darf nicht an einer anderen Person weiter getragen werden. Der Klient kann jedoch den Therapeuten jederzeit von seiner Schweigepflicht entbinden; z.B. wenn er möchte, dass der Therapeut mit einem Arzt oder mit einem Angehörigen über sein Anliegen oder über auch nur einen Teil davon spricht.
Als Therapeut bin ich verpflichtet die Zusammenarbeit mit dem Klienten zu dokumentieren.
Das geht mit der Dokumentation der Auftragserteilung bis hin zur Dokumentation der Behandlung.
Als Therapeut bin ich verpflichtet gewissenhaft und genau zu arbeiten; zum Schutze vom Leben und von der Gesundheit des Klienten.
Hier einige Verbote:
Grundannahmen der Humanistischen Psychologie sind:
Grundannahme des Behaviorismus ist, dass ein bestimmtes Verhalten auf ein bestimmtes Anreiz zurück zu führen ist.
Es wird unterschieden zwischen:
Klassische Konditionierung:
Operante Konditionierung:
Grundannahmen der systemischen Psychologie sind:
Die Ursachen können multifaktoriell sein:
Psychologischer Selbsttest:
Psychologische Beratungsstellen:
Krisen und Notfalldienst:
Sie bestimmen den ersten Schritt:
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Erreichbarkeit
Montag - Freitag:
9:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 15:00 Uhr
Samstag:
09:00 – 12:00 Uhr
Sollte ich nicht erreichbar sein können Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und ich rufe Sie, so bald wie möglich, zurück.